Zu dieser Aufzählung veranstalten wir
auch Seminare, auf denen die einzelnen Punkte der Möglichkeiten erläutert
werden.
Auf diesen werden die Vorgaben und Möglichkeiten
auch für Betroffene Anwohner aufgezeigt.
Sollte an einem Wochenend-Seminar,
von Freitag 17.00 Uhr bis Sonntagmittag, Interesse bestehen, melden Sie sich
per E-Mail oder telefonisch.
Gerhard.oesterreich@gtelnet.net
oder Telefonisch unter 05241/48429.
Beispiele für eine Einwendung gegen
eine
Intensiv-Massentierhaltungs-Einrichtung,
Schlachtbetrieb, Zuchtbetrieb,
Mastbetrieb, etc. etc.
Dies sind nur einige Punkte an denen die Möglichkeit dargestellt wird,
eine Einwendung gegen einen Intensiv-Massentierhaltungs-Stall zu
rechtfertigen. Das Aufspüren von Versäumnissen und Fehlern in den
Bauantragsunterlagen, ermöglicht eine detaillierte Einwendung. Dadurch
wird die Verwaltungsrechtliche Hürde einer Baugenehmigung höher. Wenn
auch nicht immer ein Neubau verhindert werden kann, so sorgen wir zu
mindestens durch unsere Einwendung für die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften.
Gegebenenfalls sind betroffene Einwender berechtigt
eine Gerichtliche Entscheidung zu beantragen.
Tierschutzgesetz
Die Intensivhaltung von Nutztieren, widerspricht dem §1 Satz 1 des
Tierschutzgesetzes, in dem es heißt: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus
der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben
und Wohlbefinden zu schützen.“
- Umweltverträglichkeitsprüfung?
- Verordnungen und Richtlinien für Einrichtung, Unterbringung,
Fütterung, Krankenabteilung etc. der Nutztiere?
- Europarat- Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in
Landwirtschaftlichen Tierhaltungen. Angenommen vom ständigen Ausschuß am
28. November 1995 auf seiner 30. Sitzung
- Beleuchtung Belüftung?
- VDI-Richtlinie: Die Lüftungsanlage nach DIN 18910 Sommerluftrate oder
Mindestluftrate?
- GV Größe, Kotmenge, Flächennachweise?
- Die Mindestabstandsregelung zur Wohnbebauung nach VDI 4372?
- Warmlufterzeuger ohne Wärmeaustauscher?
- Tierseuchenschutzgesetz?
- Werden für diese Ställe Einzäunungen gegen Kleinnager angeordnet?
- Werden aufgrund der großen Anzahl von Tieren, für Transportfahrzeuge
Seuchenwannen an Ein- und Ausfahrt vorgeschrieben?
- Kadaverbehälter so plaziert, daß
das Transportfahrzeug, das Hofgelände
nicht befahren muss?
- Krankheitserreger Azeton, Ammoniak, Dimenthylamin,
11 Fettsäuren,
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Phenole/indole,
Schwefelwasserstoff,
- Bakterien
- Pilze
- Viren
Diese Aufzählung zeigt, wie gefährlich die intensiv Massentierhaltung
sein kann.
Brandschutz und Fluchtwege
Bauordnung § 53 Ställe
(3) Die ins freie führenden Stalltüren müssen nach außen aufschlagen.
Ihre Zahl, Höhe und Breite muß so groß sein, daß die Tiere bei Gefahr
ohne Schwierigkeiten ins Freie gelangen können. Da eindeutig
aufschlagende Türen gefordert werden, ergibt sich für Ställe, daß
Schiebetüren oder -tore unzulässig sind.
- Wie groß sind die Brandabschnitte?
- Anzahl der Fluchttüren nach GV?
- Anzahl der ausgebildeten Betreuungspersonen?
- Sind Rauchmelder vorgesehen?
- Wie viel Rauchmelder in welchem Abstand?
- Alarm ist wo zu bemerken?
- Optisch?
- Akustisch?
- In welcher Entfernung befinden sich für den Notfall zuständige
Aufsichtspersonen.
- Löschteich?
- Wasser für den ersten Löscheinsatz?
Tötung
- Einrichtung?
- technisches Gerät?
- Personal Kenntnisse und Fähigkeiten?
- Dauernd wirksame Blitzschutzanlage?
- Reinigung?
- Desinfizierung?
- Welche Mittel werden eingesetzt?
- Wie werden diese Mittel nach Gebrauch entsorgt?
Fahrzeugaufkommen.
- Anlieferungen? Tiere, Materialien
- Abholungen? Tiere, Materialien, Abfälle
- Geräuschemissionen?
-Straßenbelastung?
- Straßenbelag?
- Räumdienst?
- Geländezufahrt?
- Geländebefestigung welche Art der Versiegelung? Größe? Material?
- Fahrzeugreinigung? Schmutzwasser? Abwasser?
- Seuchenwanne?
Bauordnung
- Gewerbebetrieb?
- Privilegierter Außenbereich?
- Ausnahmegenehmigung?
- Oberflächengewässer?
- Vorfluter?
- Naturdenkmäler?
- Wald?
- Biotop?
Konkurs, Betriebsstilllegung
- Wiederherstellung der natürlichen Umgebung?
Der für die Tierhaltung Verantwortliche, wird sich bei Verstößen gegen
die angeordneten Maßnahmen ebenso wie bei Verstößen gegen Vorschriften
der Nutztierhaltungsverordnung, nicht mehr auf ein ihm fehlendes
Unrechtsbewusstsein berufen können.
Eine Einwendung richtet sich nach den Bauantragsunterlagen.
In diesen müssen alle Angaben vorhanden sein, die den kompletten
laufenden Betrieb dokumentieren.
Werden wesentliche Änderungen während des Verfahrens in den
Bauantragsunterlagen vorgenommen, muss eine neue Auslegung, zur
Einsichtnahme, stattfinden.
Dies sind einige beispielhafte Anmerkungen zu einer Einwendung.
Zu dieser Aufzählung veranstalten wir
auch Seminare, auf denen die einzelnen Punkte der Möglichkeiten erläutert
werden.
Auf diesen werden die Vorgaben und Möglichkeiten
auch für Betroffene Anwohner aufgezeigt.
Sollte an einem Wochenend-Seminar,
von Freitag 17.00 Uhr bis Sonntagmittag, Interesse bestehen, melden Sie sich
per E-Mail oder telefonisch.
Gerhard.oesterreich@gtelnet.net
oder Telefonisch unter 05241/48429.