Erste Seite Fundsache Haustier


Tiere die nicht aus unserer
Klimazone stammen sind Haustiere. Aus diesem Grunde werden diese Tiere, wenn
sie im Freien gefunden werden, Fundtiere und müssen nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch, und TierSchG versorgt werden.
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Themen zur
Fundsache TIER |
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Im Fundrecht werden die Rechte aus dem Sachenrecht auf die Tiere angewandt. Dies hat den Vorteil für die Tiere, sie bleiben im Rechtssystem und dadurch gibt es immer einen Verantwortlichen in jeder Situation für jedes Tier. |
Die Fundunterschlagung ergibt sich aus der Pflicht, den Fund unverzüglich zu melden. |
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Fundsache Tierschutzbericht der Bundesregierung Der Tierschutzbericht der Bundesregierung sollte als eine Anleitung von vielen Möglichkeiten zur Durchsetzung „Fundsache Haustier“ benutzt werden. |
Die Unterbringung der Sache Haustier regelt das Tierschutzgesetz. |
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Die Aufbewahrungsfrist regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Auch hier, bei der Aufbewahrungsfrist, müssen die aus dem Tierschutzgesetzaufgeführten Schutzbestimmungen eingehalten werden. Dadurch unterscheiden sich Sachen von Tieren. |
Die zuständige Behörde ist das Fundbüro der Gemeinde. Dort ist der Fund anzuzeigen. Sehr oft müssen die Rechte der Tiere erst erkämpft werden. Dazu muss sich der Tierrechtler zuständiger Gesetze bedienen. |
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Fundsache Haustier Fremde Tiere sind nicht eigentumslos Die Fundsache Haustier ist nicht eigentumslos sind, sondern nur gewahrsamslos. |
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes § 11 Hier ist die Einführung und ein Auszug aus der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes §11“ |
Homepage tierschutz-guetersloh.de